Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Hinweis: Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Sorgeerklärungen sind bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig. Nur das Familiengericht kann sie im Streitfall aufheben.

Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.