Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
  • das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Scheidungsverfahren beziehungsweise der Aufhebung der Lebenspartnerschaft befasst ist
  • ist kein Verfahren anhängig: normalerweise das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner gewöhnlich aufhält

Hinweis: Abweichungen im Einzelfall sind möglich.
Lassen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten.