- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie genügt)
- Gültige deutsche Ausweispapiere (Kopie von Personalausweis oder Reisepass)
bzw. gültige ausländische Ausweispapiere mit gültigem Aufenthaltstitel - aktuelle Meldebestätigung mit Angehörigen im Haushalt
(zu erhalten beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) - Vaterschaftsanerkennung/-feststellung (sofern das Kind nicht ehelich geboren wurde)
- Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung (im Original!!) - sofern vorhanden
- Scheidungsurteil (Kopie genügt) - sofern vorhanden
- Einkommensnachweise wie z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
- aktueller Bewilligungsbescheid der Kommunalen Arbeitsförderung (Kopie genügt) - sofern im Leistungsbezug
- aktuelle Schulbescheinigung des Kindes (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
- aktuelle Einkommensnachweise des Kindes (Ausbildungsvergütung, sonstiges Erwerbseinkommen)
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