- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.
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