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Informationen zur Antragsstellung zum Zuwendungsverfahren

Zur Pflanzenbeschaffung nehmen sie bitte Kontakt zu Ihrer zuständigen Revierleitung auf. Anpflanzungen können nur bezuschusst werden, wenn sie vor Beginn der Maßnahme freigegeben sind und herkunftsgesicherte Forstpnanzen verwendet werden. Für Wiederaufforstungen im Frühjahr 2025 empfehlen wir bereits jetzt einen Antrag beim Amt für Waldwirtschaft zu stellen, um rechtzeitig die Freigabe für den Maßnahmenbeginn vom Regierungspräsidium zu erhalten. Bei Naturverjüngung ist jederzeit eine Antragstellung möglich, sobald der daraus entstehende Folgebestand als gesichert gilt (bei einer durchschnittlichen Pnanzenhöhe von 1,20 Meter). Die örtlichen Revierleitungen oder das Amt für Waldwirtschaft beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.