Kosten entstehen für
- die Rufnummernportierung und
- den Neuanschluss.
Dem Teilnehmer können aber nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Der Anbieter kann aber ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.
Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter.