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Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen gelten.
Wenn Sie rechtzeitig zum Vertragsende einen Anbieterwechsel eingeleitet haben und das Vertragsende erreicht ist, darf Ihr bisheriger Anbieter nicht einfach seine Leistung einstellen.
Ihr bisheriger Anbieter muss Sie grundsätzlich solange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.