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Antragstellung:

  • frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.