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Inhalt
  • Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
  • Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
  • Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel Fotografen oder Fotoservice der dm-Drogeriemärkte) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
  • Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Personen ab 6. Jahren verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
  • Seit 17. Februar 2025 erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises - unabhängig vom Alter - einen PIN-Brief ausgehändigt. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Den fertig produzierten Personalausweis können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Personalausweis abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Personalausweisbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Personalausweis selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Personalausweisbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
  • Sie müssen Ihren alten Personalausweis beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Personalausweis entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
  • Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument (in diesem Fall: Reisepass) ausweisen und den alten Personalausweis bereits bei der Beantragung des neuen Personalausweises entwerten lassen. Bewohnerinnen und Bewohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.