Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
    • in einem Mitgliedsstaat der EU,
    • in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • in der Schweiz wohnen.
  • Sie betreuen und erziehen das Kind selbst und leben zusammen mit ihm in einem Haushalt.
  • Sie arbeiten maximal 32 Stunden in der Woche.
  • Es gelten Besonderheiten bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung: zum Beispiel betriebliche Ausbildung, duales Studium, Pflichtpraktika während des Studiums.
  • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Für Geburten zwischen dem 01.04.2024 und 31.03.2025: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder als alleinerziehender Elternteil maximal 200.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen.
  • Für Geburten ab dem 01.04.2025: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder als alleinerziehender Elternteil maximal 175.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen.