Voraussetzungen sind:
Sie möchten eine öffentliche Urkunde beglaubigen lassen. Das sind beispielsweise
- gerichtliche und notarielle Urkunden,
- Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltung,
- Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden etc. (Personenstandsurkunden)
Hinweis: Die zuständige Stelle bestimmt die Form, in der Sie die Urkunden vorlegen müssen. Für genaue Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Behörde.