Sie möchten eine öffentliche Urkunde beglaubigen lassen.
Das sind beispielsweise
- gerichtliche und notarielle Urkunden,
- Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltung,
- Personenstandsurkunden wie zum Beispiel Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden
Hinweis: Die zuständige Stelle bestimmt die Form, in der Sie die Urkunden vorlegen müssen.
Für genaue Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Behörde.