Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Wir nutzen Cookies und/oder externe Dienste
Unsere Webseite nutzt Cookies zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch Bestätigung des Buttons "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Es werden nur essentielle Cookies erhoben.
Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung auch jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Ebenfalls finden Sie dort weitere Informationen über unseren Einsatz von Cookies.