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Nachweis über:

  • ein eigenes Einkommen während der Maßnahme
  • Vermögen sowie Vermögenswerte zum Stand der Antragstellung
  • Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau vom vorletzten Kalenderjahr (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.