Nachweis über:
- ein eigenes Einkommen während der Maßnahme
- Vermögen sowie Vermögenswerte zum Stand der Antragstellung
- Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau vom vorletzten Kalenderjahr (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.