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Wie werden Tagespflegepersonen entlohnt?

Die Entlohnung einer Tagespflegeperson/ Kinderfrau ist nicht gesetzlich (tariflich) geregelt. Aber es gibt Richtlinien: Für Tagesmütter werden 7,50 Euro pro Stunde und Kind empfohlen und Tagespflegepersonen können exakt nach Stunden oder pauschal entlohnt werden. Die Entlohnung bleibt aber den abgebenden Eltern und den Tagespflegepersonen überlassen; die Träger stehen zur Beratung zur Verfügung.

Nähere Informationen zu Kostenbeiträgen und Zuschüssen erhalten sowohl abgebende Eltern als auch Tagespflegepersonen bei Ihren Trägern vor Ort oder über die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Ortenaukreises.