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Welche Qualitätsstandards gibt es in der Kindertagspflege?

Das Jugendamt hat mit den freien Trägern der Ortenauer Kindertagespflege Kooperationsverträge abgeschlossen, in denen gemeinsame Qualitätsstandards der Kindertagespflege festgelegt wurden und die durch die kompetenten und geschulten Fachberaterinnen vor Ort umgesetzt werden.

Die Erlaubniserteilung und Fachaufsicht befindet sich weiterhin beim Jugendamt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe. Ansprechpartnerin hierfür ist die Fachberatung für Kindertagespflege im Ortenauer Jugendamt.

Neben den Qualifizierungskursen, die tätige Tagespflegepersonen durchlaufen haben und der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern der Kindertagespflege gibt es noch einige weitere wichtige Punkte, die für die Qualität der Kindertagespflege sprechen:

  • Hausbesuche
    Ein Qualitätsstandard der Träger sind die Hausbesuche bei den Tagespflegepersonen. Bei diesen Besuchen soll die Mitarbeiterin einen Eindruck der Wohn- und Lebensverhältnisse der Tagesfamilie erhalten und anhand eines Sicherheits-Checks auf mögliche Gefahren, wie z.B. ungesicherte Treppengeländer, sichere Aufbewahrung von Chemikalien und Putzmitteln aufmerksam machen.

  • Erste Hilfe am Kind
    Ein weiteres Qualitätsmerkmal der Tagespflege ist die Absolvierung eines Kindernotfallkurses, die von den Trägern angeboten und in Kooperation mit z.B. dem DRK oder ASB durchgeführt werden.

  • Fortbildungen
    Alle Träger bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die den Tageseltern als praktische Hilfe, aber auch als Austauschmöglichkeit dienen sollen. Eine kontinuierliche Fortbildung in Form von mindestens 15 Unterrichtseinheiten jährlich ist zudem verpflichtend von allen Tagespflegepersonen zu leisten, um dem hohen Qualitätsanspruch der Kindertagespflege entsprechen zu können. Die Termine und Themen werden vorab auf der Homepage veröffentlicht (Aktuelle Angebote für Fortbildungen finden Sie hier).

  • Erweitertes Führungszeugnis
    Das Jugendamt verlangt von allen Tagespflegepersonen, sowie von allen Haushaltsangehörigen ab dem 15. Lebensjahr die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.