Zum Nachweis der Fachsprachkenntnisse auf Niveau C1 müssen Sie eine Prüfung bei der jeweiligen Heilberufekammer ablegen. Die zuständige Stelle meldet Sie hierfür bei der Kammer an, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Die Sprachprüfung kostet:
- EUR 250,00 für Apothekerinnen und Apotheker
- EUR 420,00 für Ärztinnen und Ärzte
- EUR 450,00 für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen sollten, können Sie die Prüfung wiederholen. Sie müssen aber für jede Prüfung wieder die Gebühr bezahlen.
Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse nicht nachweisen, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse haben:
- einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule
- einen Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule
- einen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache
Nähere Auskünfte erteilen die zuständige Stelle und die jeweilige Heilberufekammer.