- Glaubhaftmachung, dass die Berufsausübung in Baden-Württemberg angestrebt wird. Hierzu sind geeignete Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel Bestätigung/Interessensbekundung des künftigen Arbeitgebers oder Nachweise für enge familiäre Bindungen, ein Beratungsnachweis beziehungsweise sogenannte Standortvermerk; bei vorheriger Antragstellung und Wohnsitz in einem anderen Bundesland: Stellenzusage
- Standesamtliche Dokumente über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (zum Beispiel Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsbescheinigung)
- Aktueller, lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauer Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
- Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplom, Berufsausübungserlaubnis, Registrierung, Fächer- und Studienübersicht, Fachprüfung, Fachpraktikum und so weiter)
- Gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitsbuch, Index)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse eines anerkannten Sprachinstituts mindestens auf Niveau B2 (kann nachgereicht werden)
- Aktuelles Führungszeugnis aus dem Heimatland (kann nachgereicht werden)
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (kann nachgereicht werden)
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Formlose Erklärung, dass es in keinem Land eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung oder einen Strafbefehl gegeben hat
- Unbedenklichkeitsbescheinigung/»Certificate of Good Standing« aus dem Land, in dem der Beruf derzeit ausgeübt wird, beziehungsweise zuletzt ausgeübt wurde;
- falls der Beruf noch nicht ausgeübt wurde: formlose Erklärung, dass der Beruf noch nicht ausgeübt wurde
- Aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf nicht ungeeignet sind (mit Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweis: Senden Sie ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien und keine Originale ein! Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine amtlich beglaubigte Kopie in der Originalsprache und eine amtlich beglaubigte Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.