- Ausländischer Berufsabschluss als
- Arzt oder Ärztin
- Zahnarzt oder Zahnärztin
- Apotheker oder Apothekerin
- Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
- persönliche Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache: mindestens Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Fachsprachkenntnisse mindestens Niveau C1, bestätigt durch eine Prüfung der jeweiligen Berufskammer
Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit, die Herkunft Ihres Abschlusses und Ihr Aufenthaltsstatus haben keine rechtliche Bedeutung.