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Inhalt
  • Ausländischer Berufsabschluss als
    • Arzt oder Ärztin
    • Zahnarzt oder Zahnärztin
    • Apotheker oder Apothekerin
    • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
    • Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache: mindestens Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Fachsprachkenntnisse mindestens Niveau C1, bestätigt durch eine Prüfung der jeweiligen Berufskammer

Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit, die Herkunft Ihres Abschlusses und Ihr Aufenthaltsstatus haben keine rechtliche Bedeutung.