Gibt es Sonderzahlungen wie bspw. Weihnachtsgeld?
Beschäftigte erhalten im November eine Jahressonderzahlung. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-VKA nach der Entgeltgruppe und beträgt
- in den Entgeltgruppen 1 bis 8: 84,51 %
- in den Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,28 %
- in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 51,78 %
des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung im November. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-SuE nach der Entgeltgruppe und beträgt
- in den Entgeltgruppen S2 bis S9: 84,51 %
- in den Entgeltgruppen S10 bis S18: 70,28 %
des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.
Weiterhin gibt es ein Leistungsentgelt, das jährlich im März ausbezahlt wird. Die Höhe ist an Ihre Leistung gebunden.