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Gibt es Sonderzahlungen wie bspw. Weihnachtsgeld?

Beschäftigte erhalten im November eine Jahressonderzahlung. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-VKA nach der Entgeltgruppe und beträgt

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 8:          84,51 %
  • in den Entgeltgruppen 9a bis 12:      70,28 %
  • in den Entgeltgruppen 13 bis 15:      51,78 %

des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September. 

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung im November. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-SuE nach der Entgeltgruppe und beträgt

  • in den Entgeltgruppen S2 bis S9:     84,51 %
  • in den Entgeltgruppen S10 bis S18: 70,28 %

des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September. 

Weiterhin gibt es ein Leistungsentgelt, das jährlich im März ausbezahlt wird. Die Höhe ist an Ihre Leistung gebunden.