- Fachliche Qualifikation: entsprechender ausländischer Berufsabschluss
- Persönliche Qualifikation:
- persönliche Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
- Logopäde oder Logopädin: mindestens Niveau C1des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- sonst: mindestens Niveau B2
Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit, die Herkunft Ihres Abschlusses und Ihr Aufenthaltsstatus sind nicht relevant.