- Fachliche Qualifikation: entsprechender ausländischer Berufsabschluss
- Persönliche Qualifikation:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache: mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit, die Herkunft Ihres Abschlusses und Ihr Aufenthaltsstatus haben keine Bedeutung.