- Antragsformular oder Online-Antrag
- Standesamtliche Dokumente über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z. B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthalts-bescheinigung
- Aktueller, lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauer Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
- Ausbildungsnachweise: Zeugnisse, Diplom, Berufsausübungserlaubnis, Registrierung, Fächer- und Studienübersicht, Fachprüfung, Fachpraktikum usw.
- Gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnis, Arbeitsbuch, Index)
- bei Wohnsitz
- in Deutschland: Bescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde. (Kopie der Anmeldung);
- im Ausland: Glaubhaftmachung, dass die Berufsausübung in Baden-Württemberg angestrebt wird. Hierzu sind geeignete Unterlagen vorzulegen, z. B. Bestätigung des künftigen Arbeitgebers, Bewerbungsschreiben oder Stellengesuche.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse eines anerkannten Sprachinstituts (kann nachge-reicht werden)
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (nicht bei Sozialarbeitern oder Sozial-arbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen):
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (kann nachgereicht werden)
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Außer bei Sozialarbeitern oder Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädago-ginnen: Aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf nicht ungeeignet sind mit Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweis: Bitte senden Sie ausschließlich beglaubigte Kopien und niemals Originale ein! Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und eine Kopie einer deut-schen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder be-eidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.