- Fachliche Qualifikation: entsprechender ausländischer Berufsabschluss
- Persönliche Qualifikation (außer bei Sozialarbeitern oder Sozialarbeiterinnen, Sozialpä-dagogen oder Sozialpädagoginnen):
- persönliche Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache: mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit, die Herkunft Ihres Abschlusses und Ihr Aufenthaltsstatus sind nicht relevant.