Die Wohngeldbehörde.
Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweis: Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag gerne entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter.