Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.