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Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises verlängert Aufstallungsanordnung nicht, ruft aber zur Vorsicht auf

Da keine weiteren Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln im Ortenaukreis und den angrenzenden Gebieten dazu gekommen sind, hat sich das Landratsamt Ortenaukreis nach Risikoabwägung dazu entschieden, die in Teilen des Ortenaukreises geltende Allgemeinverfügung für Geflügelhalter nicht weiter zu verlängern. Somit endet die Pflicht zur Aufstallung im Ortenaukreis mit Ablauf des 6. April 2023. „Die Maßnahmen waren angesichts der vier positiv getesteten Wildvögel in Rheinau und in Urloffen richtig und wichtig. Wir sind erleichtert, dass keine weiteren Fälle hinzugekommen sind und es bislang zu keinem Viruseintrag in Hausgeflügelbestände gekommen ist“, erklärt Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. „Natürlich hoffen wir, dass die aktuelle Situation stabil bleibt, sodass das Geflügel zumindest vorerst wieder ins Freiland gelassen werden kann“, so Loewer weiter. Vorsicht sei jedoch weiterhin geboten.

So bleibt auch die landesweit gültige Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe in Kraft: www.mlr.baden-wuerttemberg.de/redaktion/Oeffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefluegel 

06.04.2023