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Höhe der Landesblindenhilfe:

  • volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
  • minderjährige blinde Menschen: 205,00 Euro.
    Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

Diese erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

  • bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
    • volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
    • minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
      Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.