Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.