Für ein Auslandsstudium:
- Die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
- ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
- bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
- die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.
Für ein Auslandspraktikum:
- Das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule.
- Das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt.
- Die vorgeschriebene Dauer beträgt mindestens zwölf Wochen.
- Das Auslandspraktikum ist nach dem Ausbildungsstand förderlich.
- Die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.