Für ein Auslandsstudium:
- die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
- ständiger Wohnsitz in Deutschland oder anderweitige hinreichende Verbindung zum Inland
- Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
- bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
- Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.
Für ein Auslandspraktikum:
- das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule
- das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in der Prüfungsordnung geregelt
- die vorgeschriebene Dauer des Praktikums beträgt mindestens zwölf Wochen
- das Auslandspraktikum ist der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich
- die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.