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Höhe

  • Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
  • Für jedes Kind unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): EUR 160,00 monatlich
  • Zuschläge gibt es für:
    • Studiengebühren: bis zu EUR 5.600 für maximal ein Jahr
    • Reisekosten:
      • bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 250,00
      • bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 500,00
    • Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
    • höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.

Förderungsart

  • Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
  • Die über die Inlandsförderung hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
  • Kinderbetreuungszuschlag: 100% Zuschuss

Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

Dauer

Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule

  • innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
  • außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, nur in Ausnahmefällen länger