- Für die Antragstellung existieren keine Fristen. Eine Förderung kann aber erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgen.
- Erstantrag: sobald die Zusage der Hochschule für den gewünschten Studienplatz vorliegt. Sie müssen später die Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.
- Weiterförderungsantrag: Sie sollten diesen möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Sie müssen BAföG in der Regel jedes Jahr neu beantragen.
Die Förderung beginnt
- mit dem ersten Semester oder
- ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.