Testungen aufgrund typischer Covid-19-Symptomatik
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen mit ihrer Ärztin/ ihrem Arzt abklären, die/der im Rahmen der Behandlung ggf. eine Covid-Testung durchführt. Die Abrechnung einer eventuellen Testung im Rahmen der Krankenbehandlung erfolgt zu Lasten der Krankenkasse der Versicherten und ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.