- Sie sind berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt,
- Sie haben keinen Ausbildungsplatz und
- Sie besuchen keine andere Vollzeitschule.
Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.