- § 15 Schulgesetz (SchG) (Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
- § 82 Schulgesetz (SchG) (Feststellungsverfahren)
- § 83 Schulgesetz (SchG) (Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, Elternwahl in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I)
- Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO)
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