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Wasserentnahmeentgelt - Erklärung zur Festsetzung abgeben

Über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (Service-BW) können Sie online eine Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts abgeben.

Hierfür benötigen Sie:

  • ein Servicekonto bei Service-BW

Onlineantrag