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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (Service-BW) können Sie online eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen.

Hierfür benötigen Sie:

  • ein Servicekonto bei Service-BW

Onlineantrag