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Besonders geschützte Wirbeltiere sind nach der Bundesartenschutzverordnung bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Freiburg, Referat 55, Bissiertstraße 7, 79114 Freiburg (E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de) zu melden; ebenso ist jeder Zu- und Abgang von Tieren dieser Behörde anzuzeigen;

Das Bundesamt für Naturschutz hat - abrufbar unter www.wisia.de - eine Datenbank erstellt, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier besonders geschützt und somit meldepflichtig ist.