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Inhalt
  • Für das Beurkundungsverfahren einer Teilungserklärung: in der Regel der einfache Gebührensatz
  • Für das Beurkundungsverfahren eines Teilungsvertrags: der zweifache Gebührensatz
  • Für die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen: der einfache Gebührensatz

Die konkrete Gebühr errechnet sich nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung, ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz. .

Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks beziehungsweise der Wert des Grundstücks zuzüglich des Werts des zu errichtenden Bauwerks

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenhöhe stets von den Umständen des Einzelfals abhängig ist. Lassen Sie sich dahingehend am besten von einer Notarin oder einem Notar beraten.