- notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
- ausländische Adoptionsentscheidung und -urkunde
- die Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern in der Regel in notarieller Form
- Sozialbericht des ausländischen Jugendamtes
In der Regel wird die zuständige Stelle noch weitere Unterlagen zu den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten anfordern. Legen Sie diese fristgerecht vor.
Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig,
- durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
- Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.