Hinweis: Bitte im Online-Formular beim Eingabefeld "Flur" die Zahl 0 eintragen
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse für jedes Stockwerk, Ansichten, Schnitte), aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
- Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
- Die Maßangaben zu Stellplätzen und Teilen des Grundstücks müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen.
- Im Falle der schriftlichen Antragstellung darf die Bauzeichnung das Format DIN A3 nicht übersteigen.