Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Gericht
- prüft den Antrag und
- beteiligt während des Verfahrens
- die eingeschaltete Adoptionsvermittlungsstelle,
- das örtlich zuständige Jugendamt und
- die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.