Je nachdem, welche Bescheinigung Sie benötigen, ist eine der folgenden Stellen zuständig:
- für den "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz":
die untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für den »Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10 g Einkommensteuergesetz"
das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart - Sofern Archive betroffen sind: das Landesarchiv Baden-Württemberg