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Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.

Begünstigt werden:

  • Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
  • Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
  • Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
  • unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)

Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.

Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.