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  • Wenn Sie eine baurechtliche Genehmigung für die Veränderung benötigen: die untere Baurechtsbehörde.
    Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.
  • Wenn Sie keine baurechtliche Genehmigung für die Veränderung benötigen: die untere Denkmalschutzbehörde.
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.