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Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem

  • Kulturdenkmal, wenn Sie
    • das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen wollen,
    • Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals beeinträchtigt oder
    • ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernen, soweit diese Entfernung für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
  • Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, wenn Sie es
    • wiederherstellen oder instand setzen,
    • in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändern oder
    • mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen.

Für Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, gilt:

  • Sie benötigen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn Sie Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen.
    Beispiel: Sie möchten auf dem Nachbarhaus eines Kulturdenkmals eine Solaranlage anbringen.
  • Für andere Vorhaben benötigen Sie eine Genehmigung, wenn diese die bisherige Grundstücksnutzung verändern.
    Beispiel: Sie möchten eine Parkanlage in Ackerland umwandeln.