Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem
- Kulturdenkmal, wenn Sie
- das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen wollen,
- Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals beeinträchtigt oder
- ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernen, soweit diese Entfernung für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
- Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, wenn Sie es
- wiederherstellen oder instand setzen,
- in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändern oder
- mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen.
Für Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, gilt:
- Sie benötigen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn Sie Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen.
Beispiel: Sie möchten auf dem Nachbarhaus eines Kulturdenkmals eine Solaranlage anbringen. - Für andere Vorhaben benötigen Sie eine Genehmigung, wenn diese die bisherige Grundstücksnutzung verändern.
Beispiel: Sie möchten eine Parkanlage in Ackerland umwandeln.