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Inhalt
  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt
  • für eine Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.