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Für die Einkommensteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen.

  • Bei Pflichtveranlagung: jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres

    Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt ab 2018 eine allgemein verlängerte Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des Zweitfolgejahres. Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 bei unberatenen Steuerpflichtigen bis zum 2. September 2024 und bei beratenen Steuerpflichtigen bis zum 2. Juni 2025 verlängert. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 für beratene Steuerpflichtige wird bis zum 30.04.2026 verlängert.

  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2020: bis zum 31. Dezember 2024
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2021: bis zum 31. Dezember 2025
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2022: bis zum 31. Dezember 2026
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2023: bis zum 31. Dezember 2027
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2024: bis zum 31. Dezember 2028