- Die Adoption dient dem Kindeswohl.
- Es besteht bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis oder es ist zu erwarten, dass ein solches entsteht.
- Die Adoptionspflegezeit ist abgelaufen. Diese beträgt normalerweise mindestens ein Jahr.
- Überwiegende Interessen leiblicher Kinder der Adoptiveltern stehen der Adoption nicht entgegen.
- Die Voraussetzungen für das Alter der Adoptiveltern sind erfüllt:
- Ehepaar/Lebenspartnerschaft: einer der Eheleute beziehungsweise Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen ist mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt
- unverheiratete Person: die Person ist mindestens 25 Jahre alt
- bei einer Stiefkind-Adoption: die Partnerin oder der Partner ist mindestens 21 Jahre alt.
- Bei Kindern ab 14 Jahren: Die Einwilligung des Kindes mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung liegt vor.
- Bei Kindern unter 14 Jahren: Die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung liegt vor.
- Die Einwilligung der leiblichen Eltern liegt vor. In besonderen Fällen kann das Gericht die Einwilligung der Eltern ersetzen.
- Bei der Stiefkind-Adoption: Die Einwilligung der Partnerin oder des Partners ist erforderlich.
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