Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Der Mietwohnraum wird aktuell oder wurde in der Vergangenheit bereits durch das Land mittels der Wohnungsbauförderung bzw. Wohnraumförderung unterstützt.
  • Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
  • Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe (Verbot der Überkompensation) einzuhalten.