Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:
- Der Mietwohnraum wird aktuell oder wurde in der Vergangenheit bereits durch das Land mittels der Wohnungsbauförderung bzw. Wohnraumförderung unterstützt.
- Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
- Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe (Verbot der Überkompensation) einzuhalten.