Voraussetzungen für die Förderung sind insbesondere:
- Die Wohnungsgröße muss angemessen sein. Weitere Informationen finden Sie in den Durchführungshinweisen zum Landeswohnraumförderungsgesetz, Teil 3 Nummer 1.2.
- Für eine Förderung des Neubaus oder Erwerbs neuen Mietwohnraums sowie der Änderungs-/Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von Mietwohnraum ist eine Eigenleistung in Form von Eigenkapital erforderlich.
- Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe einzuhalten (Verbot der Überkompensation).
- Für die Förderung von Neubaumaßnahmen, den Neuerwerb und die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an noch neuen Wohnungen des Mietwohnungsbestands muss die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standard KfW 55 erfüllt sein.
- Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Einzelteile den Anforderungen der KfW förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechen (zum Beispiel dem maximalen U-Wert für neue Fenster).