Online-Veranstaltung für Direktvermarkter und bäuerliche Gastronomen zur novellierten Verpackungsverordnung
Das Amt für Landwirtschaft im Ortenaukreis bietet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lörrach eine kostenfreie Online-Veranstaltung zur novellierten Verpackungsverordnung an. Sie ist für Direktvermarkter und bäuerliche Gastronomen mit Warenverkauf an private und gewerbliche Kunden interessant und findet am Mittwoch, 12. Januar 2022, von 16 bis etwa 17:30 Uhr statt. Wilfried Baumann, Umweltreferent der IHK Südlicher Oberrhein, stellt die Novelle des Verpackungsgesetzes vor und beantwortet Fragen aus dem Teilnehmerkreis. Viele Unternehmen fallen unter die Vorgaben des Verpackungsgesetzes, das im Sommer 2021 geändert wurde. Bei direktem Warenverkauf an private Kunden etwa in Hofläden sind vor allem die geänderten Regelungen für Serviceverpackungen zu beachten. Beim Warenverkauf an gewerbliche Kunden wurden die Informations- und Rücknahmepflichten verschärft und eine Registrierungspflicht eingeführt. Im gastronomischen Bereich müssen je nach Betriebsgröße Mehrwegalternativen angeboten oder akzeptiert werden.
Eine Anmeldung über ein Kontaktformular auf der Internetseite des Amtes für Landwirtschaft des Ortenaukreises www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de unter dem Reiter „Veranstaltungen“ ist bis 5. Januar 2022 erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenfrei; die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Informationen erhalten die Teilnehmenden nach der Anmeldung.